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   OLG Brandenburg, 28.05.2002 - 6 U 34/01   

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https://dejure.org/2002,11063
OLG Brandenburg, 28.05.2002 - 6 U 34/01 (https://dejure.org/2002,11063)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28.05.2002 - 6 U 34/01 (https://dejure.org/2002,11063)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 28. Mai 2002 - 6 U 34/01 (https://dejure.org/2002,11063)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit einer Annahme eines Angebots zur Annahme einer Bürgschaft ; Möglichkeit einer Bürgschaft bezüglich künftiger Forderungen ; Voraussetzung der Bestimmbarkeit einer Forderung; Entbehrlichkeit der Akzessorität von Hauptschuld und Bürgschaft ; Voraussetzungen ...

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    BGB § 151 Satz 1; ; BGB § 151; ; BGB § 765; ; BGB § 765 Abs. 2; ; BGB § 767; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO §§ 511 ff. a.F; ; ZPO § 543 Abs. 2; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Umfang einer Bürgschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 30.03.1995 - IX ZR 98/94

    Auslegung einer Bürgschaftserklärung; Sittenwidrigkeit einer Bürgschaft für

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2002 - 6 U 34/01
    Die Nichtigkeit kommt in Betracht, wenn der Bürge sich in einem Umfang verpflichtet, der seine im Zeitpunkt des Vertragsschlusses bestehenden oder zu erwartenden Einkommens- und Vermögensverhältnisse weit übersteigt, und wenn er durch weitere, zu einem unerträglichen Ungleichgewicht der Vertragsparteien führende Umstände in einer der Gläubigerin zurechenbaren Weise zusätzlich erheblich belastet wird (BGH, ZIP 1995, 812).
  • BGH, 02.02.1989 - IX ZR 99/88

    Anforderungen an Schriftform einer Bürgschaftsverpflichtung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 28.05.2002 - 6 U 34/01
    Auch enthält die Bürgschaftserklärung den von der Rechtsprechung geforderten Mindestinhalt, nämlich die Bezeichnung des Gläubigers, der verbürgten Hauptschuld und des Hauptschuldners (BGH, NJW 1989, 1484).
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